Was Sie bei Mängel tun sollten!

30 Millionen Pauschalreisen werden in Deutschland jährlich gebucht. In knapp 100.000 Fällen kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Dies ist nicht einmal ein Prozent der Reisen! Im Grunde kann man also davon ausgehen, dass es bei in Deutschland gebuchten Reisen zu keinen großen Unannehmlichkeiten kommt. Sollte es dennoch zu erheblichen Mängeln kommen sollten Sie sich an diese Tipps halten, denn wer erst nach seiner Reise wegen Mängeln beim Transport, im Hotel oder bei Nebenleistungen Schadenersatz fordert, wird oft vom Reiseveranstalter schon aus formalen Gründen abgewiesen. Schon vor Reiseantritt, aber auch während und nach der Reise sollten die Touristen deshalb einige wichtige Verhaltensregeln beachten, um später erfolgreich Reisemängel geltend machen zu können. 

In eindeutigen Fällen bemühen sich einige Veranstalter über ihre Reiseleitung bereits am Urlaubsort um eine Entschädigung. Sie organisieren zum Beispiel einen Reisegutschein, einen kostenlosen Mietwagen oder ein Abendessen für die Kunden. Damit müssen sich die Touristen aber nicht abspeisen lassen. Bei gravierenden Problemen besteht neben dem Anspruch, den Reisepreis zurückzubekommen, auch eine finanzielle Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden. Um solche Forderungen durchzusetzen, kann ein Gerichtsverfahren sinnvoll sein. Auf jeden Fall sollte man sich Rechtsbeistand bei einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale holen.

Entscheidend ist das richtige Verhalten bei einem Mangel. Zunächst muss man ihn sofort beim Hotelier oder der Reiseleitung melden und eine Frist zur Abhilfe setzen. Erst wenn sie verstrichen ist, darf der Kunde zur Selbsthilfe greifen: sich selbst zum Beispiel ein Ersatzhotel besorgen. Wichtig: sofort reklamieren. Ist die Reiseleitung nicht zu sprechen, muss man ein Fax an den Veranstalter in Deutschland schicken.

Setzen Sie eine Frist (bei Kurzreisen z.B. einen Tag), sichern Sie Beweise durch Foto- und Videoaufnahmen und erstellen ein Mängelprotokoll. Sobald Sie wieder zu Hause sind, schreiben Sie dem Veranstalter. Listen Sie die Mängel auf und benennen Sie konkret, was Sie wollen: Reisepreisminderung und/oder Schadenersatz. Innerhalb eines Monats muss das Schreiben beim Veranstalter eingehen. Senden Sie Ihren Brief per Einschreiben Rückschein, um ganz sicher zu gehen, dass ihn das Unternehmen erhalten hat.

In vielen Fällem dient als Ratgeber die sogenannte "Frankfurter Liste". Hier können Sie nachlesen, welche Reiseminderungen das Frankfurter Gericht und andere in der Vergangenheit bei welchen Mängeln zuerkannt haben.

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